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Kollektivrahmenverträge

Kollektivrahmenverträge sind eine attraktive Möglichkeit die Kostenvorteile einer größeren Gruppe zu nutzen. In Abhängigkeit von der Kollektivgröße gibt es unterschiedliche Varianten. Es gibt vier Preisstufen von Kollektivtarifen, die sich in der Höhe der eingerechneten Abschlusskosten und dadurch im Preis-Leistungsverhältnis unterscheiden.

Voraussetzung für die Anwendung der Kollektivtarife ist jeweils ein Kollektivrahmenvertrag, den die Barmenia Lebensversicherung mit einer Firma, einem Verband oder einem Verein vereinbart.

Kollektivgröße
 
Kollektiv 1
Kollektiv 2
Kollektiv 3
Kollektiv 4
Anzahl der verschiedenen versicherten Personen:
≥ 3
 
 
 
≥ 10
 
 
≥ 25
 
≥ 100
Kooperationspartner

Mitglieder des VFHI e.V., VFMW e.V. oder des VMW e.V. haben die Möglichkeit, Lebens- und Krankenversicherungen zu günstigeren Konditionen abzuschließen.

Gut zu wissen!

Innerhalb eines Kollektivs haben alle Verträge dieselbe Preisstufe.

Möglich ist aber auch die Vereinbarung unterschiedlicher Preisstufen. Dann müssen Teilkollektive je Preisstufe definiert werden, die sich nach objektiven Kriterien unterscheiden.

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Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

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